Die Heizkessel für feste Brennstoffe sind gemäß der 1. BlmSCHV vom März 2010 nun wiederkehrend messpflichtig.
Überwacht werden Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxyd die sich nach Leistung und Errichtungsdatum richten.
Für Anlagen die bis zum 31.12.2004 errichtet wurden, läuft die Übergangsfrist zum 01.01.2019 ab, so dass ab diesem Datum die aktuellen Grenzwerte gültig werden.